Zweckvermächtnis

Zweckvermächtnis

Beim Zweckvermächtnis ordnet der Erblasser ein Vermächtnis an, dessen Zweck er bestimmt. Die Leistung selbst überträgt er dem durch das Vermächtnis Beschwerten oder einem Dritten. Mit anderen Worten: Der Erblasser bestimmt, für was das Vermächtnis verwendet wird (z.Bsp. Förderung einer bestimmten sozialen Einrichtung), über die konkrete Leistung (Auswahl der Einrichtung) bestimmt aber der Beschwerte oder ein anderer Dritter.

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