Berliner Testament

Berliner Testament

Unter dem Berliner Testament wird ein Ehegattentestament verstanden. Regelungsgegenstand des Berliner Testaments im klassischen Sinn ist, dass dem überlebenden Ehegatten die Erbschaft zunächst alleine anfällt. Kinder oder andere Erben werden erst für die Zeit nach dem Ableben des länger lebenden Ehegatten bedacht.

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