Motivirrtum

Motivirrtum

Der Motivirrtum bezeichnet einen Fehler bei der Willensbildung einer Person. Ein Motivirrtum liegt vor, wenn eine Person bei Bildung ihres Willens von falschen Umständen ausgegangen war, und diese für die fehlerhafte Annahme für die Abgabe der Erklärung wesentlich war.

Unterliegt eine Person einem Motivirrtum, berechtigt dies zur Anfechtung. Der Erklärende kann z.Bsp. einen Erbvertrag anfechten; es kann die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft angefochten werden. Auch kann ein Testament von bestimmten Personen bei Vorliegen eines Motivirrtums angefochten werden.

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