Vorweggenommene Erbfolge

Vorweggenommene Erbfolge

Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist ein Kunstbegriff. Es wird in rechtlicher Hinsicht keine Erbfolge vorweg genommen. Vielmehr überträgt der Erblasser an einen später potentiell Erbberechtigten Teile seines Vermögens zu seinen Lebzeiten. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Schenkung.

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