Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge

Ist die Erbfolge, die durch das Gesetz bestimmt wird. Die Erbfolge richtet sich dabei nach dem Grad des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser.

Die Bildung der Erbquoten bei mehreren Verwandten bestimmt sich nach dem Stammes- und Liniensystem. Innerhalb eines Stammes findet das Repräsentations- und Eintrittsprinzip Anwendung.

Auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten. Hier hat der Güterstand Einfluss auf die Erbquote.

Sind keine Erben vorhanden, ist gesetzlicher Erbe der Staat.

Die gesetzliche Erbfolge tritt hinter die gewillkürte Erbfolge zurück, es kommt also nur zur gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag errichtet hat.

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