Unbekannte Erben

Unbekannte Erben

Sind die Erben nicht bekannt, hat das Nachlassgericht diese von Amts wegen zu ermitteln. Zur Sicherung des Nachlasses bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Der Nachlasspfleger vertritt die Erben gegenüber den Nachlassgläubigern. Er kann auch für die unbekannten Erben Rechtsstreite führen und muss Auskünfte erteilen.

Neben der von Amts wegen durch das Nachlassgericht durchzuführenden Erbenermittlung bieten auch gewerbliche Erbenermittler ihre Dienste bei der Suche nach den Erben an.

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