Der digitale Nachlass – Anspruch des Erben auf vollständigen Zugriff auf das Facebook-Konto

Der digitale Nachlass – Anspruch des Erben auf vollständigen Zugriff auf das Facebook-Konto

Mit Urteil vom 12.07.2018 hatte der BGH (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass den Erben eines verstorbenen Facebook-Mitglieds der vollständigen Zugriff auf dessen Facebook-Account zu gewähren ist.
Hierauf hatte Facebook den Erben einen USB-Stick zur Verfügung gestellt, der eine PDF Datei mit einem Umfang von etwa 14 000 Seiten enthielt. Die Erben haben eingewandt, dass dies keinen vollständigen Zugriff auf den Facebook-Account des Verstorbenen darstelle.
Mit Entscheidung vom 27.08.2020 bestätigte der BGH (Az. 3 ZB 30/20) die Rechtsansicht der Erben. Ein vollständiger Zugriff sei nur dann gegeben, wenn der Erbe in gleicher Weise wie der Verstorbene auf das Konto zugreifen könne. Dem Erben müssen sämtliche Funktionalitäten des Kontos zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der Funktionalitäten, die eine aktive Weiternutzung betreffen.