Checkliste Erbfall

Checkliste Erbfall

Was ist beim Erbfall zu beachten? Die Checkliste von Erbrecht-Anwalt24.de fasst die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammen.

 

Maßnahmen nach dem Tod

Anzeige des Todes gegenüber dem Standesamt. Das Versterben des Erblassers muss innerhalb von 3 Werktagen gegenüber dem örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie benötigen einen Totenschein zur Vorlage beim Standesamt. Der Totenschein wird durch den Haus- oder Notarzt erstellt.

  • Sterbeurkunde beantragen: die Sterbeurkunde gilt als Nachweis des Todes. Diese erhalten Sie gegen Vorlage des Totenscheins beim örtlichen Standesamt. Die Sterbeurkunde ist u.a. notwendig, um Sozial- oder Rentenleistungen beantragen zu können. Sie benötigen die Urkunde auch, um die Bestattung durchführen zu können.
  • Möglichst frühzeitig einen Termin beim Anwalt vereinbaren.

Die Entscheidung über die Annahme einer Erbschaft ist regelmäßig binnen 6 Wochen, beginnend mit der Kenntnis des Erbfalls, zu treffen.

Gegebenenfalls muss entschieden werden ob die Erbschaft aus strategischen/wirtschaftlichen Gründen ausgeschlagen werden muss, um den Pflichtteil geltend machen zu können. Die Zeit ist sehr kurz, um eine abgewogene Entscheidung treffen zu können. Machen Sie bereits bei der Vereinbarung des Termins den Anwalt auf die Frist aufmerksam.

 

Bestattung regeln

Es besteht eine Bestattungsverpflichtung. Für eine zeitnahe Bestattung müssen die Angehörigen sorgen. Kommen diese der Bestattungspflicht nicht nach, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt auf Kosten der Bestattungspflichtigen durchgeführt. Näheres regeln die Bestattungsgesetze der Länder.

  • Schauen Sie in den persönlichen Unterlagen des Erblassers, ob dieser schriftliche Anweisungen für den Fall seines Todes und seiner Bestattung hinterlegt hat. Wenden Sie sich zur Regelung der Bestattung an ein Bestattungsinstitut. Gegebenenfalls hat der Erblasser selbst mit einem Bestattungsunternehmen bereits einen Vertrag geschlossen.
  • Erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, ob der Erblasser bereits einen Nutzungsvertrag für seine Grabstätte abgeschlossen hat. Näheres zu den örtlichen Gepflogenheiten regelt die Friedhofsatz. Die örtliche Verwaltung informiert sie hierüber.

Die Kosten der Bestattung sind von den Erben zu tragen. Fallen diese aus, ist die Kostentragung in den Bestattungsgesetzten der Länder geregelt. Dort sind als Kostenpflichtige regelmäßig die Verwandten und der Ehegatte genannt.

 

Testament suchen / Erbfolge feststellen

Schauen Sie in den persönlichen Unterlagen, ob ein Testament vorhanden ist. Erfragen Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat), ob der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat.

Hat der Erblasser ein Testament errichtet, ist dieses von demjenigen, der es auffindet unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben.

 

Erbschein beantragen?

Häufig verlangen Banken, Versicherungen, etc. die Vorlage eines Erbscheins. Die Erteilung eines Erbscheins können Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Die Kosten des Erbscheinsverfahrens hängen vom Nachlasswert ab. Prüfen Sie genau, ob Sie einen Erbschein benötigen, bevor Sie diesen beantragen.

 

Nachlass ermitteln / Korrespondenz mit Banken und Versicherungen

Beginnen Sie frühzeitig den Nachlass nach Bank- und Versicherungsunterlagen durchzusehen um Nachlassaktiva und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Mit der Kenntnis des Erbfalls beginnt eine regelmäßig nur 6 Wochen dauernde Frist, in der Sie entscheiden müssen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen.

  • Vollmachten widerrufen. Hat der Erblasser Bankvollmachten erteilt, sollten diese widerrufen werden. Ist die Erbschaftslage noch unklar, sollte die Bank kurzfristig informiert werden, damit diese keine Verfügungen über das Konto bis zur Klärung der Erbschaftsfrage mehr zulässt.
  • Dokumentieren Sie beim Erblasser vorhandenes Bargeld, Schmuck, KFZ, den Hausrat wie Möbel, TV, etc. am besten mittels Lichtbilder. Achten Sie darauf, dass für eine spätere Wertbezifferung auch Detailaufnahmen gefertigt werden.
  • Versicherungsunterlagen und Kontoauszüge durchsehen. Hier erfahren Sie, welche monatlichen Geldeingänge und -ausgänge vorhanden sind. Prüfen Sie, welche Versicherungen und Verträge bestehen. Sie müssen prüfen, welche Verträge fortgeführt bzw. übernommen werden und welche gekündigt werden sollten.

Hat der Erblasser einen Dritten z.B. als Bezugsberechtigten seiner Lebensversicherung eingesetzt, kann diese Einsetzung gegebenenfalls noch gegenüber dem Dritten widerrufen werden und damit die Versicherungssumme in den Nachlass fallen. Hier kommt es häufig darauf an, ob zuerst der Widerruf bei der Versicherung eingeht oder die Auszahlung erfolgt.

 

Vertragspartner des Erblassers

  • Setzen Sie sich frühzeitig mit den Gläubigern des Erblassers in Verbindung. Achten Sie aber darauf, dass Sie bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft die Geschäfte ausdrücklich nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass führen.
  • Arbeitgeber bzw. bei Rentnern die Rentenkasse informieren.
  • Vermieter informieren und die Fortsetzung des Mietverhältnisses klären.

Ehegatten/Lebenspartner und ggfls. Kinder des Erblassers, die mit dem Erblasser in der Wohnung gelebt haben treten mit dessen Tod in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Dies gilt auch für andere Familienangehörige, die im Haushalt des Erblassers gelebt haben. Tritt keine dieser Personen in das Mietverhältnis ein, können die Erben das Mietverhältnis außerordentlich binnen eines Monats kündigen.

 

Überblick Versicherungen

  • Unfallversicherung: Sie endet mit dem Tod. Ist ein Kind mitversichert, kann die Versicherung beitragsfrei bis zur Volljährigkeit des Kindes fortgeführt werden. Der Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod der Versicherung gemeldet werden.
  • Krankenversicherung: Endet mit dem Tod der versicherten Person. Die Beiträge müssen bis zum Ablauf des Monats, in dem der Erblasser verstorben ist, entrichtet werden. Mitversicherte Personen können den Vertrag übernehmen.
  • Haftpflichtversicherung: Das versicherte Risiko endet mit dem Tod. Der Jahresbeitrag kann anteilig zurückgefordert werden.
    Hausratversicherung: Der Hausrat ist noch 2 Monate über den Tod hinaus versichert. Übernimmt ein Erbe die Wohnung oder das Haus des Erblassers tritt er in den Versicherungsvertrag ein.
  • Rechtschutzversicherung: Endet mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Diese ist an das Fahrzeug, nicht an den Erblasser gebunden und endet nicht mit dem Tod sondern wird durch den Erben, der das Fahrzeug übernimmt ebenfalls übernommen.