Testament ungültig aufgrund eines unzulässigen Verweises

Testament ungültig aufgrund eines unzulässigen Verweises

Mit Beschluss vom 19.11.2021 hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZB 30/20) klargestellt, dass Verweise in einem formwirksam errichteten Testament auf ein anderes Dokument zwar grundsätzlich zulässig sind, das Dokument, auf das verwiesen wird muss allerdings ebenfalls den erbrechtlichen Formvorschriften entsprechen.

Der Entscheidung lag der nachfolgend skizzierte Sachverhalt zugrunde: Der Erblasser hatte formwirksam ein handschriftliches Testament errichtet. In diesem Testament nahm er Bezug auf Regelungen eines maschinenschriftlichen Dokuments.

Das Dokument, auf das Bezug genommen wurde genügt den erbrechtlichen Formvorschriften nicht, sodass durch das Gericht zu prüfen war, ob das formwirksam errichtete Testament für sich allein gültig sein Konto oder damit auch das formwirksam errichtete Testament rechtsunwirksam ist.

Die Entscheidung des BGH zeigt erneut, wie wichtig die Einhaltung der erbrechtlichen Formvorschriften ist. Bei einer Bezugnahme wie im vorliegenden Fall besteht die Gefahr, dass die gesamte letztwillige Verfügungen durch den Formmangel infiziert wird und damit rechtlich nicht mehr zu berücksichtigen ist.