Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und ist seither überwiegend im Erbrecht und Familienrecht tätig. Bereits während des Studiums begann Herr Rechtsanwalt Pitz seine Schwerpunkte im Erbrecht und Familienrecht zu setzen. Diese Schwerpunktsetzung hat er konsequent durch Besuch des Fachlehrgangs zum Fachanwalt für Familienrecht 2008 und des Fachlehrgangs zum Fachanwalt für Erbrecht 2010 und durch Teilnahme am Lehrgang zum Testamentsvollstrecker 2014 weiterverfolgt.
Herr Rechtsanwalt Pitz ist als Fachanwalt für Erbrecht kompetenter und qualifizierter Ansprechpartner in allen Fragen des Erbrechts und unterstützt seine Mandanten sowohl vorsorgend bei der Regelung Ihres Nachlasses wie auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei der Testamentsvollstreckung wie auch bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen.
Herr Rechtsanwalt Pitz berät und vertritt seine Mandanten in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Belangen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Weiter vertritt Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz die Interessen seiner Mandanten bei der Planung der Vermögensnachfolge, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Ermittlung und Durchsetzung von Erbansprüchen, Vermächtnisansprüchen und Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht sowie der Regelung vorsorgender Verfügungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge prüft Herr Rechtsanwalt Pitz bestehende Gesellschaftsverträge mit Blick auf familienrechtliche und erbrechtliche Konfliktpunkte und Regelungslücken und erarbeitet mit seinen Mandanten individuell Lösungswege.
Herr Rechtsanwalt Pitz ist als Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls Ansprechpartner für alle familienrechtlichen Fragen und unterstützt Sie dabei auch bei ins Familienrecht übergreifenden Fragen wie dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau oder dem Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe durch den Erbfall.
Durch seine umfangreiche Tätigkeit in den Rechtsgebieten des Erbrechts sowie des Familienrechts bietet er seinen Mandanten gerade im Hinblick auf die vielfältigen Verflechtungen dieser beiden Rechtsgebiete eine umfassende Beratung mit „Blick über den Tellerand“.
Herr Rechtsanwalt Pitz ist ein junger, engagierter Anwalt, der sich mit viel Begeisterung für seinen Beruf für seine Mandanten einsetzt.
2017:
2016:
2015:
2014:
2013:
2012:
2011:
2010:
2009:
2008:
Nutzen Sie unser Kontaktformular um mit uns in Verbindung zu treten. Für Fragen und Anregen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Beantwortung konkreter Rechtsfragen stellt eine anwaltliche Leistung dar. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.