Die Kosten des Erbschein im Pflichtteilsrecht

Die Kosten des Erbschein im Pflichtteilsrecht

Das Landgericht Neuruppin hatte mit Urteil vom 05.05.2017 (Az: 5 O 265/15) über die Frage zu entscheiden, ob die Kosten eines Erbscheinverfahrens bei der Ermittlung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind.

Ob die Kosten des Erbscheinverfahrens bei der Pflichtteilsermittlung zu berücksichtigen sind ist in der Rechtsprechung umstritten.

Sowohl die Oberlandesgerichte Stuttgart als auch München verneinen eine Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten des Erbscheinverfahrens. Der Erbschein diene einzig der Legitimation des Erben und sei daher für den Pflichtteilsberechtigten ohne weitergehenden Wert.

Das Landgericht Neuruppin hat die Kosten der Erbscheinerteilung nunmehr als abzugsfähig gewertet. Es begründet seine Rechtsansicht damit, dass die dem Pflichtteilsberechtigten durch den Erblasser zur Erteilung der Auskunft regelmäßig nur dann möglich ist, wenn zuvor ein Erbschein eingeholt worden ist. Ein Erbschein sei auch bei gesetzlicher Erbfolge notwendiges Legitimationsmittel, die Kosten würden dann auch im Falle einer gesetzlichen Erbfolge eintreten.