Die Ordnungen (oder Erbenordnungen) regeln die Aufteilung des Nachlasses im Fall der gesetzlichen Erbfolge. Angehörige näherer Ordnungen schließen Angehörige der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft aus. Die Zuordnung zu einer Ordnung hängt vom Grad der Verwandtschaft zum Erblasser ab:
Erben der sind die
1. Ordnung Kinder des Erblassers (Abkömmlinge)
2. Ordnung Eltern des Erblassers und deren Kinder (Geschwister)
3. Ordnung Großeltern des Erblassers und deren Kinder
4. Ordnung Urgroßeltern des Erblassers und deren Kinder
5. Ordnung entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
Innerhalb der jeweiligen Ordnungen gilt das sogenannte Repräsentationssystem. Hierunter versteht man, dass der dem Erblasser am nächsten Stehenden seine Abkömmlinge von der Erbschaft ausschließt, er repräsentiert seinen Stamm.
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