Haftungsbeschänkung

Haftungsbeschänkung

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten auch mit seinem eigenen Vermögen. Übersteigen die Verbindlichkeiten des Nachlasses den Wert des Nachlasses kann der Erbe mittels den Rechtsinstituten des Nachlassinsolvenzverfahrens, der Nachlassverwaltung und des Gläubigeraufgebotsverfahrens eine Beschränkung der Verbindlichkeiten auf den Nachlass erreichen und sein eigenes Vermögen dadurch schützen.

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