Anwartschaftsrecht des Nacherben

Anwartschaftsrecht des Nacherben

Ein Anwartschaftsrecht ist die rechtlich gesicherte Aussicht auf einen rechtlichen Erfolg. Mit anderen Worten: Das Anwartschaftsrecht des Nacherben ist die rechtliche gesicherte Aussicht, dass dieser mit dem Eintritt des Nacherbfalls die Erbschaft erhält.

Das Nacherbenanwartschaftsrecht entsteht mit dem Tod des Erblasssers / Beginn der Vorerbschaft. Es erlischt, wenn der Nacherbe die Erbschaft ausschlägt oder sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben überträgt.

Das Anwartschaftsrecht kann vererbt, übertragen, verpfändet und gepfändet werden.

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