Kaufrechtsvermächtnis

Kaufrechtsvermächtnis

Mit dem Kaufrechtsvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer durch den Erblasser das Recht zugewandt, aus dem späteren Nachlass einen oder mehrere bestimmte Gegenstände zu den durch den Erblasser festgelegten Bedingungen (Kaufpreis, Ratenzahlung, etc.) zu erwerben.

Das Kaufrechtsvermächtnis kann steuerlich nachteilig sein; auf Seiten des Erben wird der Kaufpreis als steuerlicher Abzug angenommen, nicht der Verkehrswert des Gegenstands. Auf Seiten des Vermächtnisnehmers kann es ebenfalls zum Anfall der Steuer aufgrund des Vermächtnisses kommen.

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