Eigenhändiges Testament

Eigenhändiges Testament

Ein Testament ist eigenhändig errichtet, wenn es vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde. Das Testament sollte mit Datum und Ortsangabe versehen sein.

Beim Ehegattentestament gibt es eine Erleichterung: Ausreichend ist hier, wenn einer der Ehegatten das Testament schreibt und beide Ehegatten es unterzeichnen.

Jeder Mensch kann ein Testament eigenhändig errichten. Wer ein Testament nicht mehr selbst schreiben kann, muss ein Testament beim Notar errichten.

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