Einheitslösung

Einheitslösung

Von der Einheitslösung wird häufig im Zusammenhang mit dem Berliner Testament gesprochen. Bei der Einheitslösung erbt zunächst der überlebende Ehegatte als Alleinerbe. Das Vermögen des Verstorbenen und das Vermögen des überlebenden Ehegatten vereinen sich in dessen Hand und gehen nach dessen Tod als Einheit auf die Schlusserben über. Der Gegenbegriff hierzu ist die Trennungslösung.

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