Scheidung

Scheidung

Die Scheidung ist die Beendigung der Ehe durch hoheitlichen Rechtsakt. Sie beendet das rechtliche Band zwischen zwei Ehegatten.

Das Erbrecht des Ehegatten erlischt, wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen, die Ehegatten also mindestens 1 Jahr voneinander getrennt gelebt haben und der Erblasser die Ehescheidung bereits beantragt hatte oder ihr zugestimmt hatte.

Die Ehescheidung hat auch Auswirkungen auf Testamente. Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist oder die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Die Verfügung ist nur dann nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde.

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