Stückvermächtnis

Stückvermächtnis

Hierunter ist die Zuwendung eines vom Erblasser konkret bezeichneten Gegenstands im Wege des Vermächtnisses zu verstehen. Der Vermächtnisnehmer hat dann einen Anspruch gegen den Erben auf Herausgabe (und Übereignung) des Vermächtnisgegenstands.

Beim Stückvermächtnis ist der Gegenstand in der Regel in der Art und Güte vom Erblasser an den Vermächtnisnehmer herauszugeben, den er zur Zeit des Erbfalls hat.

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