Vertrag zugunsten Dritter (auf den Todesfall)

Vertrag zugunsten Dritter (auf den Todesfall)

Der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall wird in den meisten Fällen in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen. Versicherte Person ist der Erblasser. Bezugsberechtigt ist der Dritte. Mit dem Tod des Erblassers erhält der Dritte den Auszahlungsanspruch gegen die Versicherung.

Häufig werden auch Geldinstitute angewiesen, beim Todesfall die Leistung aus einem Sparbuch o.ä. an einen Dritten auszubezahlen.

Das dem Dritten zugewandte Vermögen fällt nicht in den Nachlass. Dennoch ist der Vertragswert im Falle eines Pflichtteilsanspruchs zu berücksichtigen.

Möglicherweise können die Erben die Auszahlung an den Dritten auch noch verhindern.

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