Öffentliches Testament

Öffentliches Testament

Unter dem öffentlichen Testament versteht man ein bei einem Notar errichtetes Testament.

Der Testierende erklärt gegenüber dem Notar seinen Verfügungen, der Notar fertigt einen Testamentsentwurf an. Oder der Testierende übergibt dem Notar seinen selbstformulierten letzten Willen. Der Notar fertigt eine Niederschrift der Verhandlung an. Die Niederschrift und das Testament werden dann vom Notar in amtliche Verwahrung genommen.

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