Juristische Personen

Juristische Personen

Der Rechtsverkehr kennt natürliche und juristische Personen. Bei Juristischen Personen handelt es sich um eine Vermögensmasse oder eine Personenvereinigung, der eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und die am Rechtsverkehr teilnimmt, also Verträge schließen kann.

Exemplarisch sind hier zu nennen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR; GdbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), der eingetragene Verein 8e.V.) die Genossenschaft (eG) sowie Hochschulen, Kirchen, Städte und Gemeinden.

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