Nachlassinsolvenz / Nachlassinsolvenzverfahren

Nachlassinsolvenz / Nachlassinsolvenzverfahren

Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass stellen. Das Nachlassinsolvenzverfahren folgt im Wesentlichen den Regelungen des Insolvenzverfahrens. Die Nachlassgläubiger werden, soweit sie ihre Forderungen angemeldet haben, aus dem vorhandenen Nachlass entsprechend einer Quote befriedigt.

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