Totenfürsorgepflicht

Totenfürsorgepflicht

Bei der Totenfürsorgepflicht handelt es sich um das gewohnheitsmäßige Recht und die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern. Es ist der Wille des Verstorbenen zu beachten. Es sind die Regelung der Bestattungsgesetze und das Friedhofsrecht der Länder zu beachten.

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