Schenkungssteuer

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftssteuergesetz geregelt. Dort ist genau bestimmt, was in steuerlicher Sicht als Schenkung zu verstehen ist. Zusammengefasst erfüllen alle freigiebigen Zuwendungen unter Lebenden den Tatbestand der Schenkung.

Ob und in welcher Höhe Schenkungssteuer anfällt richtet sich dann nach den jeweiligen Freibeträgen und Steuerklassen des Beschenkten. Diese entsprechen dem Freibeträgen und Steuerklassen des Erben.

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