Testamentsvollstreckervergütung

Testamentsvollstreckervergütung

Die Testamentsvollstreckervergütung kann der Erblasser im Testament selbst bestimmen.

Der Testamentsvollstrecker wird regelmäßig nicht kostenlos tätig. Ist ein Vergütungsanspruch im Testament nicht bestimmt, gilt die Vermutung, dass der Testamentsvollstrecker gegen den Nachlass einen Vergütungsanspruch für seine Tätigkeit erhält. Anzuraten ist dem Testamentsvollstrecker dennoch bei fehlender oder lückenhafter Regelung den Vergütungsanspruch vorab mit den Erben zu regeln.

Die Höhe des Vergütungsanspruchs ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt verschiedene Ansätze und Tabellen, nach denen die Vergütung bemessen wird. Regelmäßig richten sich diese für den Vergütungsanspruch nach dem Wert des Nachlasses und dem Umfang der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.

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