Vorbescheid

Vorbescheid

Der Vorbescheid ist ein Mittel des Nachlassgerichts im Erbscheinverfahren um zu verhindern, dass bei unklarer Erblage falsche Erbscheine in Umlauf geraten.

Mittels Vorbescheid kündigt das Nachlassgericht an, in welcher Form es den Erbschein erlassen wird, wenn binnen der durch das Nachlassgericht bestimmten Frist keine Einwendungen erhoben werden.

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