Erbeinsetzung

Erbeinsetzung

Die Erbeinsetzung ist die Bestimmung des Erblassers durch Testament oder Erbvertag, wer seine Erben sein sollen. Der Erblasser kann auch mehrere Erben einsetzen und verschieden Bruchteile/Quoten bilden.

Durch die Erbeinsetzung tritt der Erbe mit dem Tod des Erblassers mit der ihm zugewandte Quote in die vermögensrechtliche Stellung des Erblassers ein. Will der Erbe dies nicht, kann er bestimmten Personen auch ein Vermächtnis zuwenden.

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