Das Erbrecht ist das Recht eines Menschen über sein Vermögen/Eigentum auch über seinen Tot hinaus verfügen zu können und zu bestimmen, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll.
Auch versteht man unter dem Erbrecht, das Recht der Verwandten des Erblassers an der Teilhabe an seinem Vermögen nach seinem Ableben.
Das Erbrecht ist verfassungsrechtlich garantiert und in Art 14 Grundgesetz genannt.
Der Begriff Erbrecht bezeichnet auch die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Erbfolge. Die wesentlichen Regelungen finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Eng verflochten hiermit sind die Regelungen der Bestattungsgesetze der Länder.
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