Verwandtenerbrecht

Verwandtenerbrecht

Das Verwandtenerbrecht ist das Erbrecht der mit dem Erblasser verwandten Personen. Es handelt sich hier um das gesetzliche Erbrecht der Verwandten, dieses ist im Gesetz geregelt. Neben den Verwandten wird der Erblasser durch seinen Ehegatten beerbt, wenn er keine testamentarische Regelung getroffen hat.

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