Bestattungskosten / Beerdigungskosten

Bestattungskosten / Beerdigungskosten

Bestattungskosten sind eine Erbfallschuld. Die Bestattungskosten sind durch die Erben zu tragen. Sind keine Erben vorhanden, etwa weil alle Erben ausgeschlagen haben, wird die Kostentragungspflicht durch Landesgesetz im Bestattungsgesetz geregelt. Hier sind meist die Ehegatten und Abkömmlinge als Kostenpflichtige genannt.

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