Fortsetzungsklausel

Fortsetzungsklausel

Die Fortsetzungsklausel ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Möchten die Gesellschafter die Gesellschaft also über den Tod eines Gesellschafters hinaus fortführen, müssen sie dies im Gesellschaftsvertrag bestimmen (Fortsetzungsklausel).

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