Testament

Testament

Das Testament ist eine rechtlich bindende Verfügung, mit der der Erblasser bestimmten kann, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Es handelt sich um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Bei der Auslegung des Testaments ist also danach zu fragen, was der Erblasser mit seiner Verfügung gewollt hatte, und nicht danach, wie der (potentielle) Erbe dies verstanden hätte.

Die Errichtung des Testaments setzt besondere Formvorschriften voraus. Der Erblasser kann sein Testament entweder eigenhändig schreiben und unterschreiben oder ein Testament beim Notar errichten.

Der Erblasser muss auch seine Erben selbst konkret bestimmen. Er darf die Bestimmung des Erben nicht einem Dritten überlassen.

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