Gemeinschaftliches Testament

Gemeinschaftliches Testament

(auch Ehegattentestament) Ehegatten (und auch Lebenspartner) können ein gemeinsames Testament errichtet. Hierin verfügen beide Ehegatten über ihr Vermögen in Kenntnis der Verfügung des anderen Ehegatten. Die Ehegatten können ihre Verfügungen jeweils voneinander abhängig machen.

Das Ehegattentestament kann privatschriftlich errichtet werden. Ausreichend ist dabei, wenn ein Ehegatte das Testament schreibt und beide Ehegatten es unterzeichnen.

Die bekannteste Form des Ehegattentestaments ist das Berliner Testament, bei der sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben.

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