Ordentliches Testament

Ordentliches Testament

Vom ordentlichen Testament spricht das Gesetz, wenn das Testament den erbrechtlichen Formvorschriften entspricht.

Das handschriftliche Testament muss dabei vom Erblasser selbst geschrieben und selbst unterschrieben sein. Wer sein Testament nicht selbst schreiben möchte oder kann oder minderjährig ist, muss dies zur Niederschrift bei einem Notar errichten.

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