Singularsukzession

Singularsukzession

Ist die Rechtsnachfolge in einzelne Nachlassgegenstände. Die Singularsukzession ist dem deutschen Erbrecht fremd. Es gilt der Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Eine Übertragung von Einzelgegenstände ist mittels Vermächtnis oder Teilungsanordnung möglich.

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