Letzter Wille

Letzter Wille

Unter dem „letzten Willen“ wird umgangssprachlich die testamentarische Verfügung des Erblassers verstanden. Mit dem letzten Willen kann der Erblasser sowohl seine Vermögensnachfolge wie auch die Umstände seiner Bestattung regeln.

Testamente werden durch später errichtete Testamente ersetzt (rechtsunwirksam). Es kann daher mehrere „letzten Willen“ eines Menschen geben.

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