Nachlasserbenschulden

Nachlasserbenschulden

Nachlasserbenschulden bezeichnen die Verbindlichkeiten, die die Erben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses eingehen.

Die Erben schließen die Verträge in eigenem Namen, haften daher für die Nachlasserbenschulden auch mit ihrem eigenen Vermögen. Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass besteht nicht.

Möchten die Erben dennoch eine Haftungsbeschränkung erreichen, müssen sie dies mit dem jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich vereinbaren. Ausreichend ist dabei allerdings, dass der Erbe bei Abschluss des Vertrags erklärt, dass nur der Nachlass haften soll und der Vertragspartner dieser Erklärung nicht widerspricht.

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