Nachlassforderungen

Nachlassforderungen

Alle Forderungen, die der Erblasser gegen Dritte zu seinen Lebzeiten begründet hat und die zum Nachlass gehören.

Dies können Erfüllungsansprüche aus geschlossenen Verträgen sein, auch Forderungen aus Darlehen oder gegen die kontoführenden Geldinstitute fallen hierunter.

Die Geltendmachung der Forderung erfolgt bei mehreren Erben für die Erbengemeinschaft und mit der Leistungsbestimmung an die Erbengemeinschaft. Eine Leistung an sich selbst kann ein Miterbe regelmäßig nicht verlangen. Über die Geltendmachung der Forderung müssen die Erben sich regelmäßig abstimmen. Ist eine Nachlassforderung gegen einen Miterben gerichtet, hat dieser in der Regel bei der Abstimmung darüber, ob die Forderung geltend gemacht wird, kein Stimmrecht.

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