Fachanwalt

Fachanwalt

Der Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit einer speziellen Ausbildung im den jeweils angegebenen Rechtsgebiet. Die Erlaubnis zum Führen des Titels Fachanwalt wird dem Anwalt durch die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer gestattet, nachdem er besondere theoretische Kenntnis und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Der Rechtsanwalt muss mindestens 3 Jahre zugelassen und als Anwalt tätig sein, um Fachanwalt sein zu können. Die Bezeichnung Fachanwalt (im Gegensatz zu vielen andern Titeln) darf nur führen, wer sich jährlich fortbildet und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweist.

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