Vorausvermächtnis

Vorausvermächtnis

Das wohl bekannteste Vermächtnis ist das Vorausvermächtnis. Hierbei handelt es sich entgegen dem irreführenden Namen nicht um ein Vermächtnis vor dem Erbfall, sondern um ein Vermächtnis, dass einem (gesetzlichen oder gewillkürten) Erben neben der Erbschaft zugewandt wird.

« zurück