Höchstpersönlichkeit

Höchstpersönlichkeit

Voraussetzung bei der Errichtung eines Testament ist, dass dieses alleine vom Erblasser stammt.

Es ist dabei zwischen formeller Höchstpersönlichkeit und materieller Höchstpersönlichkeit zu unterscheiden.

Formelle Höchstpersönlichkeit bedeutet, dass der Erblasser sein Testament selbst errichten muss. Er kann sich hierbei nicht von einem Vertreter vertreten lassen.

Unter der materiellen Höchstpersönlichkeit ist zu verstehen, dass nur der Erblasser bestimmen kann, was mit seinem Nachlass geschieht und nur er bestimmen kann, wer sein Erbe wird.

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