Erbschein

Erbschein

Der Erbschein ist ein Zeugnis über die Erbschaft. Die Erteilung eines Erbscheins ist beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen. Das Nachlassgericht prüft dann die Erbenstellung der im Antrag genannten Personen. Der Erbschein begründet kein Recht als Erbe, sondern bestätigt lediglich das Erbrecht der im Erbschein genannten Personen gegenüber Dritten. Ein unrichtiger Erbschein, auch wenn er sich erst später als unrichtig herausstellt, ist einzuziehen.

Ein Erbschein wird häufig von Dritten, insbesondere Banken und Grundbuchämtern, vom Erben verlangt um sich zu legitimieren.

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