Vonselbsterwerb

Vonselbsterwerb

Beim Tod eines Menschen geht sein Vermögen von selbst, also ohne Zutun und sogar ohne Kenntnis des Erben, auf seine Erben über. Dieser Vorgang wird als Vonselbsterwerb bezeichnet.

Der Vonselbsterwerb kann nicht verhindert werden. Wollend die Erben die Erbschaft nicht, können sie diese ausschlagen.

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