Voraus

Voraus

Der Voraus soll den überlebenden Ehegatten wie auch dem überlebenden eingetragenen Lebenspartner in der Zeit nach dem Tod des Erblassers schützen und ihm die Fortführung des ehelichen Haushalts ermöglichen. Der Voraus bestimmt, dass der überlebende Ehegatte im Fall der gesetzlichen Erbfolge Teile des Haushalts erhalten soll, abhängig davon, wer neben ihm als gesetzlicher Erbe berufen ist.

Ist der überlebende Ehegatte neben den Abkömmlingen des Erblassers gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm diese Gegenstände, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.

Ist der überlebende Ehegatte neben den Eltern des Erblassers oder neben dessen Großeltern gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm außer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als Voraus.

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