Überschuldung (des Nachlasses)

Überschuldung (des Nachlasses)

Überschuldung bedeutet allgemein, dass die vorhandenen Verbindlichkeiten die Einkünfte und das Vermögen übersteigen.

Von einer Nachlassüberschuldung wird gesprochen, wenn das gesamte Nachlassvermögen nicht mehr ausreicht, um die vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen.

Der Erbe sollte sofort ohne zu zögern (auch wenn dies mit der Pietät nicht in Einklang steht), sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Der Erbe kann einen überschuldeten Nachlass ausschlagen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel 6 Wochen und beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall. Nimmt der Erbe die Erbschaft an, vereinen sich das Vermögen – und damit auch die Schulden – des Erblassers mit seinem eigenen Vermögen. Der Erbe kann dann aber immer noch die Trennung der Vermögensmassen und eine Haftungsbeschränkung auf das Nachlassvermögen durch Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder der Nachlassverwaltung herbeiführen.

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