Erbschaftskauf

Erbschaftskauf

Der Erbschaftskauf bezeichnet den Kauf eines Erbteils von einem Miterben bzw. den Kauf des gesamten Nachlass vom Alleinerben.

Der Kaufvertrag wird (beim Verkauf durch den Alleinerben) durch Übergabe und Übereignung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Abtretung der zum Nachlass gehörenden Rechte vollzogen. Beim Miterben durch Übertragung seines Erbteils.

Der Erbe/Miterbe verliert durch den Erbschaftskauf nicht seine Stellung als Erbe und haftet im Verhältnis zu Dritten (Nachlassgläubigern) auch weiterhin neben dem Käufer.

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