Erbfähigkeit

Erbfähigkeit

Ist die Fähigkeit, Erbe sein zu können. Erbe sein können alle natürliche Personen (Menschen). Diese Fähigkeiten erhalten sie mit ihrer Geburt. Als Ausnahme gilt, dass auch das bereits gezeugte Kind im Mutterleib Erbe sein kann.

Erbfähig sind auch juristische Personen, also eine GmbH oder Stiftung, ein eingetragener Verein, eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

Nicht erbfähig sind Tiere. Das Gesetz behandelt Tiere als Sachen, weshalb ihnen keine Erbfähigkeit zukommt. Eine (mittelbare) Zuwendung an ein Tier kann allerdings durch Auflagen oder Errichtung einer juristischen Person (typischerweise einer Stiftung) erreicht werden.

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