Testamentsvollstrecker / Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker / Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker ist ein vom Testierenden gewählter Verwalter des Erbes. Der Erblasser bestimmt den Umfang der Testamentsvollstreckung. Die Testamentsvollstreckung kann als Abwicklungsvollstreckung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder als Dauervollstreckung zur Verwaltung des Nachlasses über einen bestimmten Zeitraum angeordnet werden.

Der Testamentsvollstrecker leitet sein Amt vom Auftrag des Erblassers ab. Die Erben sind gegenüber dem Testamentsvollstrecker nicht weisungsbefugt. Die Testamentsvollstreckung bietet sich daher insbesondere zur Sicherstellung der Anordnung durch den Erblasser an oder als Mittel zur Sicherung der Erben gegen Dritte.

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