Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Die Lebenspartnerschaft – vollständig: die eingetragene Lebenspartnerschaft – bezeichnet die gesetzliche Partnerschaft zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts und bildet das homosexuelle Gegenstück zum heterosexuellen Recht der Ehe.

Die Lebenspartnerschaft wurde 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eingeführt. Das LPartG verweist in einer Vielzahl von Vorschriften auf die Regelungen des BGB. Darüber hinaus wurden seit Einführung des LPartG eine Vielzahl an Gleichstellungen zwischen Lebenspartner und Ehegatten geschaffen. Aus erbrechtlichem Blickpunkt sind Lebenspartner und Ehegatten im Wesentlichen gleichgestellt.

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